Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. SPEEDPOWER
Mit dieser Anlage sind alle vorher erstellten Geschäftsbedingungen ungültig
1)GELTUNGSBEREICH:
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen soweit sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. Sollten unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns nicht geändert werden, wird ihnen eine geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt ausdrücklich und schriftlich widersprochen wird.
2)Wirksamkeit von Bestellungen und Vereinbarung:
Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung seitens des Verkäufers bedarf es daher nicht. Jedoch kommen sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeiter des Verkäufers abgeschlossene Vereinbarungen bloß mit der aufschiebenden Bedingung zustande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht der Fa.SPEEDPOWER frei, die von ihren Mitarbeitern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Kunden binnen drei Wochen mitzuteilen, das mit ihm angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als von vornherein nicht zustandegekommen.
3)QUALITÄTSANGABEN:
Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert die Fa. SPEEDPOWER Erzeugnisse handelsüblicher Qualität, Maß- und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- und unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist die Fa. SPEEDPOWER berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.
4) LIEFERUNG: Der Fa. SPEEDPOWER steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen.
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als drei Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon, dass die Vereinbarung ohne Verschulden der Fa. SPEEDPOWER nicht erfüllt werden konnte, weshalb Schadensersatzansprüche an die Fa. SPEEDPOWER ausgeschlossen sind. Der Fa. SPEEDPOWER steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferung anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können. Fälle höherer Gewalt entheben die Fa. SPEEDPOWER von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen der Fa. SPEEDPOWER unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzlich oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder von der Fa. SPEEDPOWER in Aussicht genommenen Bezugsquelle. Es besteht auch keine Verpflichtung für die Fa. SPEEDPOWER , bei Eintritt einer der vorgenannten Umstände die Eindeckung mit der vertragsgegenständlichen oder einer gleichartigen Ware bei fremden Bezugsquellen vorzunehmen. Der Verkäufer wird dem Käufer hiervon innerhalb angemessenen Fristen informieren.
5)VERSAND:
Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Soweit in unseren Konditionen vorgesehen, berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers vorgenommen. Transportschäden sind sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer festzustellen und binnen 8 Tagen schriftlich zu melden. Bei sonstigen erlischen jeglicher Anspruch geg. dem Verkäufer.
6)PREISE:
Den Lieferungen der fa. SPEEDPOWER liegen jeweils die in der zuletzt herausgegebenen Preisliste festgelegten Listenpreise zugrunde. Sind nicht Fixpreise vereinbart, so ist die Fa. SPEEDPOWER berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Angaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist die Fa. SPEEDPOWER berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten.
7)ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Lieferungen erfolgen gegen bar, Nachnahme, Kreditkarten oder Vorauskasse, ohne jeglichen Abzug .
8)Garantie bzw. Gewährleistung ausschließlich auf den gelieferten Tuningchip:
Die Garantiezeit auf das Produkt selbst beträgt 1 Jahr, beginnend mit dem Kaufdatum
Die von der Fa. SPEEDPOWER gelieferten Waren sind binnen 3 Tagen nach Ablieferung auf Mängel zu untersuchen. Wenn ein Mangel festgestellt wird, ist uns dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Unterlassung dieser Anzeige gilt die Ware als genehmigt. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge wird von der Fa. SPEEDPOWER nach freier Wahl entweder die Verbesserung oder eine Ersatzlieferung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist zur Verfügung steht. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme, oder Kälte entstanden sind. Wobei dem Käufer die entsprechenden Risiken bekannt sind. Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz-u. Sorgfaltspflicht gegenüber Dritten, haftet die Fa. SPEEDPOWER bloß bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit). Für Überprüfungen allfälliger Schäden hat der Käufer dem Verkäufer die Ware zur Überprüfung zu überlassen.
9)Haftung für allfällige Schäden, Folgeschäden bzw. Produkthaftung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in unserem Lieferumfang keine Haftung auf allfällige Schäden bzw. Folgeschäden (z.B. Einbauschäden, Motorschäden, Getriebeschäden, Kupplungsschäden, Antriebsschäden, usw.) übernommen werden!!! Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleiteten Produkthaftungsansprüche Für Sachschäden am KFZ bzw. sonstigen Gegenständen oder Personen, ist ausgeschlossen. Jedoch hat der Kunde die Möglichkeit z.B. bei der Fa. PRO-CAR Garantievertriebssysteme Schlitzerstr. 87 D – 36039 Fulda Tel. 0049 (0) 661 / 9528710 eine Zusatzversicherung für z.B. Motor, Getriebe,usw.
laut dessen Garantiebestimmungen ( spätestens bei der Bestellung des Tuningchips) abzuschließen!
Chipeinbau kann zu Verlust der Werksgarantie und der Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers führen.
Die Leistungssteigerung von KFZ erfordert eine Neutypisierung ! Der Käufer verpflichtet sich den Ausschluss der Haftung gem. Produkthaftgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu überbringen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Kauf von Tuningprodukten keine Tüv-Gutachten im Kaufpreis enthalten sind. Diese sind, sofern für den jeweiligen Fahrzeugtyp bzw. Land vorhanden, extra zu berechnen und müssen spätestens beim Kauf der Tuningprodukte mitgeordert werden, da die Tüv-Gutachten eine eigene Parametrierung bzw. Kennzeichnung erforderlich machen.
10)Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrunde sowie bis zur Einlösung sämtlicher, uns in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks. Die Ware darf vor Bezahlung aller Forderungen oder vor Einlösung der dafür gegebenen Wechsel od. Schecks ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die Forderungen aus einer Weiterveräußerung gegen ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt der jeweils abtretbare Saldo als abgetreten. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an uns bekannt zugeben oder Namen und Anschrift offen zulegen. Der Käufer hat bis zur vollständigen Bezahlung der Waren jeden Wohnsitzwechsel sowie jede Pfändung der Ware bzw. sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte uns unverzüglich anzuzeigen.
11)Kaufrücktritt bzw. Warenrücksendungen:
Auftragsstornierungen und Warenrücksendungen dürfen nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Bei einer positiven Zustimmung der Fa. SPEEDPOWER zum Verkaufsrücktritt wird eine Stornogebühr von 15% des Kaufpreises veranschlagt! Die Rücksendung von Waren muss spesenfrei erfolgen. Grundsätzlich werden nur original verpackte Neuteile zurückgenommen, die auch als solche wiederveräußert werden können. Bei nicht erfolgreicher Montage des Chip durch den Kunden bzw. Wiederverkäufer können keine Ansprüche auf Arbeitszeitvergütung (z.B. für Montagekosten, Ein-Ausbau bzw. Umtausch, Fehlersuche usw.) sowie Kostensatz für Wiederveräußerung, Lagerung, Versand, Zinsen od. sonstiger Bearbeitungsgebühren gegenüber SPEEDPOWER geltend gemacht werden. Dem Käufer steht es frei, bei einer eventuellen Rückholaktion die verkaufte Ware zum Verkaufspreis ohne Jegliche Zusatzkosten bzw. Schadensansprüchen zurückzufordern (z.B. bei Patentverletzungen usw.)
12)Gerichtsstand:
Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar aus den Vertragsbeziehungen ergebenen Streitigkeiten ist das für 3340 Waidhofen/Ybbs örtlich und sachlich zuständige Gericht. Für den Fall der Unwirksamkeit einer dieser Bedingungen bzw. bei unwirksam werden durch gesetzlichen Änderungen etc., gilt als zwischen den Parteien vereinbart, an Stelle der unwirksamen eine solche Bedingung zu setzen, die dieser rechtlich und wirtschaftlich gesehen am nächsten kommt.